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10 Jahre Küchengarantie
Das tägliche Leben stellt hohe Anforderungen an Ihre Küche. Den hochwertigen Charakter unserer Küchen unterstreichen wir mit einem speziellen Leistungsversprechen. Auf alle bei uns neu erworbenen Küchen gewähren wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 10 JAHRE GARANTIE auf alle KÜCHEN-MÖBELTEILE.
Sonderbestimmungen für Garantien
Die Garantie gilt nur für den privaten Gebrauch und deckt Material- und/oder Verarbeitungsmängel an allen Küchen-/Möbelteilen ab.
- Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz bei Mängeln, wie auch die gesetzlichen Produkthaftungsansprüche bestehen zusätzlich zu unseren Garantien und werden von unseren Garantien nicht eingeschränkt.
- Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufes vorzulegen. Als Nachweis gilt das Original des Kaufvertrages bzw. des Rechnungsdokumentes.
- Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem wir die Küche an Sie aushändigen. Erst nach Ablauf von 10 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausschließlich durch Sie, unseren Kaufvertragspartner, gegenüber uns, der Möbel Rogg Balingen GmbH & Co. KG, Widerholdstraße 20, 72336 Balingen und der Möbel Rogg Reutlingen GmbH & Co. KG, Karl-Henschel-Straße 30, 72770 Reutlingen, schriftlich geltend zu machen.
- Gültig für alle Neuaufträge ab 15.12.2015.
- Auf alle KÜCHEN-MÖBELTEILE gewähren wir eine kostenlose Garantie von 10 Jahren. Garantiebedingung ist die sachgemäße Nutzung der gelieferten Küchenteile.
- Leicht zerbrechliche Teile wie Glas, Kunststoff oder Leuchtmittel, die durch äußere Einwirkung beschädigt wurden, tauschen wir zum Selbstkostenpreis aus.
- Eine Garantiepflicht wird nicht durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit der gelieferten Teile ausgelöst, wenn diese Abweichungen auf den Wert der Küche oder deren Gebrauchstauglichkeit keinen Einfluss haben – dies gilt auch für Wasserschäden.
- Voraussetzung für alle Möbel Rogg Garantieleistungen ist der sachgerechte und pflegliche Umgang gemäß der Angaben in Bedienungsanleitungen sowie die Beachtung der Gebrauchs- und Pflegeanweisungen und aufgeführten Pflege- und Nutzungsvorschriften.
- Die Garantie deckt keine absichtlich oder fahrlässig herbeigeführten Schäden ab, wie z.B. Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen.
- Für alle Ersatzteile zwischen 5 und 10 Jahren Gebrauch, die im Bedarfsfall ausgetauscht werden sollen, übernimmt Möbel Rogg die Lieferung und Montage zum Selbstkostenpreis.
Für die perfekte Küche...
...bieten wir Ihnen unseren Küchenvollservice: Planen, Messen, Einbauen – das alles erledigen unsere Küchenprofis für Sie! Auch mit unseren weiteren Serviceleistungen möchten wir Ihnen das Einrichten so leicht wie möglich machen: